Das Erbbaurecht bietet vielfältige Optionen zur Liquiditätsgenerierung in jeder Phase des Immobilienzyklus.
Über Kooperationen, Beteiligungen und Direktinvestitionen suchen wir stets nach maßgeschneiderten Lösungsansätzen entlang der gesamten Wertschöpfungskette einer Immobilie – ganz in Abhängigkeit der Bedürfnisse unserer Kunden. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Anwendungsmöglichkeiten:
Immobilieneigentümer haben durch das Erbbaurechtsmodell die Möglichkeit, sich ein liquiditätsfreundliches bewährtes Finanzierungsmodell für Projektentwicklungen und Bestandsinvestitionen sowie alternative Verwertungsstrategien mit neuen Marktpotenzialen zu erschließen.
Städte und Kommunen können darüber hinaus durch die Vergabe von Erbbaurechten ihren städtebaulichen Verpflichtungen nachkommen, sozialen Wohnraum schaffen und zudem durch die Erbbauzinsen oder einen möglichen Verkauf der Grundstücke nachhaltige Einnahmen für den Kommunal-Haushalt generieren.
- Lösungskonzepte für Bauträger sowie private und öffentliche Investoren von Entwicklungsprojekten unter Erbbaurechtsbedingungen.
- Freisetzung von gebundenem Kapital
- Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten
- Reduzierung der Gesamtinvestitionskosten und somit des erforderlichen Eigenkapitalanteils um den Grundstücksanteil
- Erschließung weiterer Marktpotenziale durch Reduzierung der Verkaufspreise um den Grundstücksanteil
- Erhöhung der Abschreibungsgrundlage
- Erhalt der Verfügungsgewalt über Gebäude und Gewährleistung von städtebaulichen Verpflichtungen
- Lösungskonzepte für Bestandshalter und Investoren zu Investitionen und Desinvestitionen in Wohnimmobilienbestände unter Erbbaurechtsbedingungen
- Erhalt der Verfügungsgewalt über Gebäude und Gewährleistung von städtebaulichen Verpflichtungen
- Liquidität für Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen - unter Umständen auch zur Optimierung im Verkaufsprozess
- Möglichkeit zur Sicherung der zeitgemäßen und sozialverträglichen Quartiersentwicklung, zur Erhöhung der Standortattraktivität und zum Abbau von Leerständen
- Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten bei erfoderlichen Um- und Anschlussfinanzierungen
- Alternative Verwertungsmöglichkeit für Bestandsimmobilien durch sozialverträgliche Privatisierung
- Neues „Produkt“ mit dem Alleinstellungsmerkmal „Kostenführerschaft“
- Erschließung eines Marktpotenzials mit ca. 9 Mio. Kunden
- Schneller Liquiditätsrückfluss
- Beschleunigung des Vertriebes
- Sozialverträgliche Privatisierung anwendbar im Rahmen verschiedener Kooperationsmöglichkeiten
- Konsortium: In einem gemeinsamen Ankauf erwirbt die Vivacon AG das Erbbaurechtsgrundstück, während der Konsortialpartner als Erbbauberechtigter die Gebäudesubstanz erwirbt und damit Anspruch auf die Mieteinnahmen hat. Anschließend privatisiert der Konsortialpartner optional auf eigene Rechnung.
- Bestand: Der Bestandshalter verkauft die Erbbaurechtsgrundstücke an die Vivacon AG und führt die Privatisierung im Wege des Erbbaurechtes auf eigene Rechnung durch. Alternativ führen wir auch die Privatisierungsmaßnahme gegen Zahlung einer Vertriebsmarge durch.