
Das Erbbaurecht bietet vielfältige Optionen zur Liquiditätsgenerierung - und zwar in jeder Phase des Immobilienzyklus. Wir sind spezialisiert auf Investitionen in Erbbaurechtsgrundstücksbestände sowie deren Verwaltung.
Das Erbbaurecht ermöglicht die juristische Trennung des Eigentums an Grundstück und Gebäuden. Ist das Erbbaurecht einmal bestellt, können Grundstück und Gebäude voneinander unabhängige Wege gehen. Dies ermöglicht es Immobilieneigentümern, lediglich die Grundstücke zu veräußern und Liquidität freizusetzen, ohne jedoch die Nutzung der Gebäude und die daraus resultierende Wertschöpfung einzuschränken.
Die Funktionsweise des Erbbaurechts finden Sie hier!