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30.03.2010

Anzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

Kategorie: Ad-Hoc Mitteilungen

Köln, 30. März 2010. Die Vivacon AG (ISIN 000604 8911) teilt mit, dass nach derzeitiger Einschätzung des Vorstandes das Grundkapital nach HGB-Rechnungslegung um mehr als die Hälfte reduziert ist. Der Vorstand wird daher unbeschadet der laufenden Restrukturierung gemäß  § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen, um die Reduzierung des Grundkapitals anzuzeigen und die Lage der Gesellschaft zu erläutern. Die Einladung wird unverzüglich mit der Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgen.


Dokumente:
AdHoc_HV_d.pdf
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